Ist jede Verwässerung der Minderheit unzulässig?
Nach § 52 GmbHG ist zuerst zu klären, ob das Stammkapital erhöht und in welchem Umfang neue Stammeinlagen übernommen werden sollen. Der Finanzierungsbedarf sollte mit Zahlen, Liquiditätsplanung und Mittelverwendung belegt werden.