Alle Schwerpunkte im Gesellschafterstreit.
Wenn Beschlüsse blockiert werden, Konten leerlaufen oder ein Mitgesellschafter fakten schafft, zählt die richtige Reihenfolge: erste Sicherung, Beweise, Einsichtsrechte, Anfechtung, einstweilige Verfügung und dann Ausschluss oder Exit.
Gesellschafterstreit, erste Sicherung
Vor der Anzeige, dem Beschluss oder der Klage entscheidet die Sicherung: Zugriff auf Konten, Firmenbuch, Kunden und Beweise ordnen.
Mehr erfahrenInformations- und Einsichtsrechte durchsetzen
Zugang zu Buchhaltung, Verträgen und Beschlüssen erzwingen, damit die Gesellschafterrolle nicht ausgehungert wird.
Mehr erfahrenBeschlussanfechtung und Nichtigkeit
Fehlerhafte oder nichtige Beschlüsse fristgerecht angreifen, bevor sie Fakten schaffen.
Mehr erfahrenGeschäftsführer abberufen und Haftung prüfen
Abberufung des Geschäftsführers, Sofortmaßnahmen und mögliche persönliche Haftung prüfen.
Mehr erfahrenGesellschafter ausschließen
Zerrüttung, Treuepflichtverletzung oder schädigendes Verhalten als Ausschlussgrund vorbereiten.
Mehr erfahrenDeadlock und Pattsituation durchbrechen
Blockierte Beschlüsse strategisch lösen, ohne die Gesellschaft in die Zahlungsunfähigkeit zu treiben.
Mehr erfahrenEinstweilige Verfügung im Gesellschafterstreit
Vermögensabflüsse, Konten und Geschäftsführungsmaßnahmen kurzfristig durch das Gericht stoppen.
Mehr erfahrenAbfindung, Anteilsbewertung und Exit durchsetzen
Auszahlung, Bewertung und Exit gegen einen widerständigen Mitgesellschafter tatsächlich durchsetzen.
Mehr erfahrenAuflösungsklage und geordnete Liquidation
Wenn die Gesellschaft nicht mehr funktioniert, ist die geordnete Auflösung oft der geringere Schaden.
Mehr erfahrenWettbewerbsverbot und Treuepflicht durchsetzen
Konkurrenzverhalten, Kundenabwerbung und Verletzungen der Treuepflicht rechtlich stoppen.
Mehr erfahrenVergleich, Mediation und Schiedsverfahren
Konfliktverfahren steuern: Vergleich, Mediation oder Schiedsverfahren als Alternative zum Gericht.
Mehr erfahrenBeweis- und Verfahrensstrategie
Vom Firmenbuchauszug bis zum Sachverständigen: welche Beweise wie in das Verfahren müssen.
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