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Wettbewerbsverbot und Treuepflicht durchsetzen

Konkurrenzverhalten, Kundenabwerbung und Verletzungen der Treuepflicht rechtlich stoppen.

Warum dieser Schwerpunkt jetzt zählt

Verletzt ein Gesellschafter oder Geschäftsführer die Treuepflicht oder ein vertragliches Wettbewerbsverbot, ist schnelle Reaktion nötig. Kundenabwerbung, Nebentätigkeiten oder Datenweitergabe verändern in kurzer Zeit die Wettbewerbsposition.

Kritische Klausel- und Konfliktpunkte

Kritisch ist die klare Herleitung des Verstoßes: Was war vertraglich verboten, was ist tatsächlich passiert und welche Beweise gibt es. Ohne diese Grundlage bleibt die Unterlassungsforderung wirkungslos.

Wie Sie sich vorbereiten

Für die Durchsetzung braucht es Vertrag, Belege der Verstöße, Zeugen und eine Kette von Warnhinweisen. Häufig folgt die einstweilige Verfügung auf Unterlassung.

Checkpunkte für die Prüfung

Vertragsklauseln zu Wettbewerbsverbot und Treuepflicht prüfen.
Konkrete Verstöße mit Datum, Belegen und Zeugen dokumentieren.
Abmahnung mit klarer Frist versenden und Antwort abwarten.
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung und Auskunft vorbereiten.

Häufige Fragen

Gilt ein Wettbewerbsverbot auch ohne Vertrag?

Für Geschäftsführer und aktive Gesellschafter besteht auch ohne ausdrückliche Klausel eine Treuepflicht, die grobe Konkurrenzhandlungen ausschließt.

Wie schnell muss ich reagieren?

Sehr schnell. Wer wochenlang wartet, verliert die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung.

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Frist, Erfolgs- oder Kostengarantie.