Lexikon

Wettbewerbsverbot

Verbot konkurrierender Tätigkeit.

Ein vertragliches oder gesetzliches Wettbewerbsverbot untersagt konkurrierende Aktivitäten und ist zentraler Hebel bei Kundenabwerbung im Streit.

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Frist, Erfolgs- oder Kostengarantie.