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Gesellschafter ausschließen

Zerrüttung, Treuepflichtverletzung oder schädigendes Verhalten als Ausschlussgrund vorbereiten.

Warum dieser Schwerpunkt jetzt zählt

Wenn die Zusammenarbeit endgültig zerrüttet ist, ist der Ausschluss des Mitgesellschafters oft der einzige Weg, die Gesellschaft zu retten. Er setzt einen wichtigen Grund voraus und wird häufig gerichtlich erstritten.

Kritische Klausel- und Konfliktpunkte

Kritisch sind Beweisführung, Angemessenheit der Abfindung, Fortführungsplanung und die Frage, ob eine einstweilige Verfügung parallel notwendig ist. Ein Ausschluss ohne saubere Vorbereitung scheitert am Bewertungsstreit.

Wie Sie sich vorbereiten

Für die Ausschlussklage brauchen Sie eine chronologische Dokumentation der Zerrüttungsereignisse, den aktuellen Vertrag, Nachweise zur Treuepflichtverletzung und eine Berechnung der voraussichtlichen Abfindung.

Checkpunkte für die Prüfung

Wichtige Gründe konkret und mit Belegen aufbereiten.
Abfindungsklausel prüfen und Bewertungsstichtag festhalten.
Fortführung der Gesellschaft nach Ausschluss durchdenken.
Sicherheitsleistung und Zahlungsfähigkeit für die Abfindung planen.

Häufige Fragen

Reicht ein einzelner Vorfall für den Ausschluss?

Nur wenn er die Zusammenarbeit dauerhaft zerstört. Meist ist eine Kette von Vorfällen erforderlich.

Muss die Gesellschaft die Abfindung sofort zahlen?

Nicht zwingend. Ratenzahlung und Bewertungsmethode ergeben sich aus Vertrag und Gerichtsentscheidung.

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Frist, Erfolgs- oder Kostengarantie.