Zugang und Einladungsform mit dem Gesellschaftsvertrag abgleichen.
Ordnen Sie Gesellschaftsvertrag, Einladung, Versandnachweis und tatsächlichen Zugang chronologisch. § 38 GmbHG ist neben der konkreten Vertragsregel zu prüfen. Eine pauschale Annahme, jeder Formfehler mache den Beschluss automatisch unwirksam, ist nicht belastbar.