Pfändungswirkung und Rechte des eingetragenen Gesellschafters getrennt festhalten.
Sichern Sie Pfändungsbeschluss, Zustellung, Gesellschaftsvertrag und aktuellen Firmenbuchauszug. Halten Sie fest, welche Verfügung untersagt ist und welche Gesellschafterrechte noch ausgeübt werden sollen. Eine Verwertung ist erst zu prüfen, wenn sie im Exekutionsakt konkret angeordnet oder beantragt ist.