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GmbH in der Insolvenz: Gesellschafterrechte im Streit

Mit der Insolvenz der GmbH ändern sich nicht automatisch alle Gesellschafterrechte. Insolvenzverfahren, Organbefugnis und Beschlussfragen getrennt prüfen.

Ihr Team im Gesellschafterstreit

BRANDAUER Rechtsanwälte

Konfliktteam für Gesellschafter und Geschäftsführer

Gesellschafterstreit verlangt Gesellschaftsrecht, Prozessstrategie und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand. Mag. Bernhard Brandauer verantwortet die anwaltliche Beratung; je nach Konflikt arbeiten weitere spezialisierte Juristinnen und Juristen der Kanzlei an Sicherung, Beweisführung, Verhandlung und gerichtlicher Durchsetzung mit.

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Wird über das Vermögen einer GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet, entstehen oft gleichzeitig Streitigkeiten über Geschäftsführung, Information, Beschlüsse und Zahlungen.

Der Gesellschafter bleibt nicht automatisch ohne Rechte. Ebenso wenig kann er die Aufgaben des Insolvenzverwalters oder der Geschäftsführung einfach übernehmen. Entscheidend ist, welche Maßnahme in welchem Verfahrensstadium verlangt wird.

GmbH in der Insolvenz: Gesellschafterrechte im Streit

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01 Frage 1

Sind die maßgeblichen Unterlagen und der konkrete nächste Schritt dokumentiert?

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.

Grundlage, Beweise und Rechtsfolge gemeinsam prüfen.

02

Fehlende Unterlagen und Zuständigkeit zuerst ordnen.

Fehlende Unterlagen und Zuständigkeit zuerst ordnen.

Eröffnung und Gesellschaftsorgane auseinanderhalten

§§ 1 und 2 IO bestimmen den Rahmen und die Wirkungen der Verfahrenseröffnung. Das Insolvenzverfahren betrifft das Gesellschaftsvermögen. Fragen der Organstellung, des Firmenbuchs und des Gesellschaftsvertrags müssen zusätzlich geprüft werden.

Passende Einordnung

Informationsbedarf und Beschlusslage

Ein Gesellschafter kann Informationen oder eine Beschlussfassung verlangen, muss aber die Zuständigkeit und den Zeitpunkt beachten. Sichern Sie Eröffnungsbeschluss, Verwalterbestellung, Firmenbuchstand, Einladungen und Protokolle gemeinsam.

Passende Einordnung

Geschäftsführung und Antragspflicht

§ 69 IO betrifft die Pflicht zur rechtzeitigen Antragstellung. Bei einem Streit über Pflichtverletzungen sind Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Kenntnis, Zeitpunkt und Schaden getrennt zu belegen. § 25 GmbHG ersetzt diese konkrete Prüfung nicht.

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Häufige Fragen

Verliert ein Gesellschafter mit der Insolvenzeröffnung alle Rechte?

Nein. Die konkrete Rechtsposition, das Verfahrensstadium und die Zuständigkeit müssen getrennt geprüft werden.

Kann der Gesellschafter den Insolvenzverwalter anweisen?

Nicht pauschal. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters und die gesellschaftsrechtlichen Rechte des Gesellschafters sind unterschiedliche Ebenen.

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