Mangel und Anfechtungsfrist anhand der Beschlussunterlagen prüfen.
Ordnen Sie Einladung, Tagesordnung, Stimmabgabe, Protokoll und Beschlusskopie. § 41 GmbHG enthält die Anfechtungsregeln und die daran anknüpfende Frist. Der Fristplan darf nicht durch die bloße Bezeichnung als Nichtigkeit ersetzt werden.