Kundenansprache, Anspruch und gewünschtes Verbot aufeinander abstimmen.
Sichern Sie die rechtmäßig verfügbaren Nachrichten, Angebote und Aussagen der betroffenen Kunden. Eine Abmahnung sollte konkrete Handlungen bezeichnen. Für eine einstweilige Verfügung müssen Anspruch, Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr und Dringlichkeit glaubhaft gemacht werden.