Lexikon

Ex-nunc-Wirkung

Wirkung erst ab Zeitpunkt der Entscheidung.

Ex-nunc-Wirkung bedeutet, dass eine Rechtsfolge erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung eintritt und frühere Vorgänge nicht rückwirkend verändert.

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Frist, Erfolgs- oder Kostengarantie.