Lexikon

Generalversammlung

Wichtigstes Beschlussorgan der GmbH.

In der Generalversammlung werden Grundsatzbeschlüsse gefasst; ihre ordnungsgemäße Einberufung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beschlüsse.

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Frist, Erfolgs- oder Kostengarantie.