Lexikon

Treuepflicht

Loyalitätspflicht gegenüber der Gesellschaft.

Die Treuepflicht verpflichtet Gesellschafter und Geschäftsführer, das Wohl der Gesellschaft nicht ohne Not zu schädigen und Interessen offen zu legen.

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Frist, Erfolgs- oder Kostengarantie.