Check

Beschluss angreifen oder Nichtigkeit prüfen.

Sechs Fragen zu Ladung, Abstimmung und Fristen. Ergebnis: Anfechtungs- oder Nichtigkeitsweg mit einer klaren Risikoskala. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Anfechtungs-Check

Beschluss angreifen oder Nichtigkeit prüfen.

Sechs Fragen zu Ladung, Abstimmung und Fristen. Ergebnis: Anfechtungs- oder Nichtigkeitsweg mit einer klaren Risikoskala. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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01 Frage 1

Wann wurde die Beschlusskopie nach § 40 Abs. 2 GmbHG abgesendet?

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Übersicht aller Antworten.

01

Absendedatum und Monatsfrist sofort verifizieren.

Nach § 41 Abs. 4 GmbHG läuft die Klagefrist grundsätzlich einen Monat ab Absendung der Beschlusskopie nach § 40 Abs. 2 GmbHG. Ist das Absendedatum unklar oder liegt es länger zurück, müssen Fristwahrung, Versandnachweise und eine mögliche Nichtigkeit unverzüglich geprüft werden.
02

Nichtigkeitsklage vorbereiten.

Bei schweren Verfahrensmängeln, fehlender Beurkundung oder Ladung wirkt der Beschluss häufig von Anfang an nicht. Die Nichtigkeitsklage stellt das fest und kann mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Vollzug kombiniert werden.
03

Anfechtungsklage rechtzeitig einbringen.

Die Anfechtungsfrist ist kurz. Wichtige Beschlussgegenstände wie Bilanz, Geschäftsführung, Kapitalveränderungen dürfen keinen Bestand haben, wenn Stimmverbote, Treuepflicht oder Vertrag verletzt sind. Die Klage muss die Verstöße konkret benennen.
04

Anfechtungsklage plus einstweilige Verfügung.

Wenn der Beschluss unmittelbar vollzogen wird, ist die Kombination aus Anfechtungsklage und einstweiliger Verfügung meist zwingend. Nur so bleibt der spätere Klageerfolg wirtschaftlich sinnvoll.

Direkt erreichbar

+43 662 6280000
kanzlei@brandauer-rechtsanwaelte.at
Giselakai 51, 5020 Salzburg, Österreich

Diese Information ist eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Keine Frist, Erfolgs- oder Kostengarantie.