Vertretung, Vorabzustimmung und Geschäftsführerhaftung trennen.
Prüfen Sie § 18 Abs. 5 GmbHG bei der Ein-Personen-GmbH und § 25 Abs. 4 GmbHG bei einem Geschäft des Geschäftsführers mit der Gesellschaft. Diese Regeln beantworten nicht automatisch jede Frage zur Wirksamkeit des Geschäfts gegenüber der GmbH.