Blockierende Wirkung am konkreten Beschlussthema ausrichten.
Halten Sie Beschlussgegenstand, geltende Mehrheit, vorhandene Stimmen und vertragliche Sonderrechte fest. Danach lässt sich beurteilen, ob ein Nein den Beschluss rechtmäßig verhindert und welche sachliche Verhandlungslinie tragfähig ist.